2310 ■ 17.11.2023
SIA 271:2021 / Wie breit darf ein Massivholz-Fensterrahmen sein?
Aus aktuellem Anlass und aufgrund verschiedener Anfragen und Rückmeldungen von Planern und Fensterbauern gehen wir in diesem Beitrag auf folgende Fragestellung ein:
Wie breit darf ein Massivholz-Fensterrahmen (im Kontext von Abdichtungsanschlüssen nach SIA 271:2021) bei einer Aufbordungshöhe des Abdichtungsanschlusses von unter 60 mm über der Nutzschicht ausgeführt werden?
Diese Frage wird im Grundsatz in den Kapiteln 6.4 bis 6.6 der SIA Norm 271:2021 beantwortet.
6.4 Geschlossene Gehbeläge und Nutzschichten, Anschlusshöhe der Abdichtung ≥ 25 mm über Gehbelag/Nutzschicht:
- Beim Rahmen horizontal im Schwellenbereich sind bis max. 80 mm Rahmenbreite Holz- und Holzwerkstoffe zulässig.
6.5 Geschlossene Gehbeläge und Nutzschichten, Anschlusshöhe der Abdichtung < 25 mm über Gehbelag/Nutzschicht:
- Als Materialien horizontal im Schwellenbereich sind – mit Ausnahme einer raumseitig max. 15 mm dicken Schicht – Holz und Holzwerkstoffe sowie zellulosehaltige Materialien nicht zulässig.
6.6 Offene Gehbeläge und Nutzschichten, Anschlusshöhe der Abdichtung < 60 mm über Gehbelag/Nutzschicht:
- Beim Rahmen horizontal im Schwellenbereich sind bis max. 80 mm Rahmenbreite Holz- und Holzwerkstoffe zulässig.
Somit kann zusammenfassend festgehalten werden, dass bei offenen Nutzschichten generell und bei geschlossenen Nutzschichten mit Anschlusshöhen der Abdichtung von ≥ 25 mm über Gehbelag/Nutzschicht, ein maximal 80 mm breiter Holz-Fensterrahmen verbaut werden darf. Die Rahmenverbreiterungen müssen in jedem Fall aus feuchte- und fäulnisbeständigen Materialien bestehen.
Diese Situation wird jedoch in der Wegleitung zur SIA Norm 271:2021 aus fenstertechnischer Sicht präzisiert. Im Kapitel 5.18.1 der Wegleitung wird dazu u.a. folgendes ausgeführt:
Die Holzrahmenbreite darf maximal 80 mm breit sein, wobei der Rahmen maximal 60 mm unter Oberkante Flüssigkunststoff erstellt werden darf (vgl. Abbildung 5.139). Der Holzrahmen darf nach oben auch höher sein.
Dementsprechend wird die Breite des Massivholz-Rahmenteils nicht unumstösslich auf 80 mm begrenzt. Entscheidend ist, dass die Unterkante des Massivholz-Rahmenteils nie tiefer als 60 mm unter OK FLK-Anschluss zu liegen kommt!
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