2302 10.02.2023

Schadstoffe im Bereich von Fenstern

Im Rahmen der Erneuerung und Modernisierung des Gebäudebestandes in der Schweiz kommt der Gebäudehülle eine zentrale Rolle zu. Innerhalb dieser sind die Fenster jene Bauteile, welche unseres Erachtens oftmals unterschätzt werden, dies nicht nur aufgrund ihrer grossen Auswirkungen bezüglich Behaglichkeit, Lärmschutz und energetischer Aspekte. Auch die zahlreichen Schnittstellen, bzw. Anschlüsse zu anderen Gewerken (Fassade innen und aussen, Beschattung, etc.) machen das Bauteil Fenster zu einer echten Herausforderung. Diese Schnittstellen müssen vor einem Fensterersatz genau analysiert werden, um die optimale konstruktive Anschluss- und Abdichtungslösung zu finden. Weiter hat der Einbau neuer, energetisch optimierter Fenster in einen älteren Gebäudebestand weitreichende Folgen/Auswirkungen auf das Gebäudeklima. Dies, da die Gebäude auf einen Schlag viel dichter werden und die natürliche Luftwechselrate deutlich – und gewollt – reduziert wird. Was dies u.a. zur Folge hat, werden wir in einem weiteren Beitrag beleuchten.

Bei der Planung von Fensterersatzmassnahmen wird jedoch oftmals vergessen, dass zur Zeit des Fenstereinbaus noch Baustoffe verwendet wurden, welche heute als umweltgefährlich und/oder gesundheitsschädlich eingestuft sind. Dies kann sich stark auf den Ausbau (Demontage) und die Entsorgung der Fenster auswirken, was auch entsprechende Kostenfolgen haben kann.

Welche Gefahrstoffe können sich am oder im Anschlussbereich von Fenstern befinden?

Bei Fenstern mit Baujahr vor 1990 geht die grösste Gefahr von einer potenziellen Asbestbelastung aus. Seit der Nachkriegszeit wurde auch im Fensterbau vermehrt Asbest eingesetzt. Dies bis zum Asbestverbot, welches in der Schweiz seit 1989 in grossem Umfang gilt. Im Bereich der Fenster wurden asbesthaltige Materialien vorwiegend in folgenden Bereichen verwendet:

  • Fensterkitt im Bereich der Verglasung
  • Asbesthaltiger Anschlagkitt zwischen Blendrahmen und Mauerwerk
  • «Falzausstrich» mit asbesthaltigen Produkten (Glasfalz)
  • Asbesthaltige Spachtel- und Ausgleichsmassen beim Fenster und im Bereich der Bauanschlüsse
  • Verputze mit Asbestfasern (Achtung, wenn beim Fensterersatz auch der Putz innen oder aussen bearbeitet, oder beschädigt wird!)
  • Isolationsmaterialien / Dämmungen im Anschlussbereich zu den Fenstern

Bei Fenstern mit Baujahr vor 1976 kann es zudem sein, dass in Anstrichen (vor allem Stahlprofile) und Fugendichtmassen sogenannte PCB (polychlorierte Biphenyle) enthalten sind. PCB gilt als eines der gefährlichsten Umweltgifte überhaupt. Da es sich in der Nahrungskette ständig anreichert, sind hierzu strikte Verbote erlassen worden. Für Menschen besteht beim direkten Kontakt (ausser z.B. bei oraler Aufnahme) i.d.R. keine unmittelbare Vergiftungsgefahr. Für die Demontage und Entsorgung von Dichtungsmassen mit einem PCB-Gehalt von mehr als 50 mg/Kg müssen jedoch Spezialisten beauftragt werden.

Chlorparafine (CP) wurden nach dem Verbot von PCBs bis Ende der 1980er Jahre oftmals als Ersatzbestandteil eingesetzt. Ab einer bestimmten Konzentration müssen auch solche Dichtstofffugen gesondert demontiert und fachgerecht entsorgt (i.d.R. KVA) werden. Da alte Bauschäume ebenfalls als CP-haltig klassiert werden, müssen diese ebenfalls gesammelt, von nicht brennbaren Elementen getrennt und einer KVA zugeführt werden.

Eine weitere Gruppe von gefährlichen Inhaltsstoffen sind die sogenannten PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Diese wurden i.d.R. nicht direkt als Fensterbestandteile eingesetzt. Jedoch können z.B. sogenannte Teerkork-Einlagen (Dämmungen) im Anschlussbereich von Fenstern, hinter Radiatoren und in Storenkästen vorhanden sein. Da diese nur schwer von bitumenhaltigen Korkeinlagen unterschieden werden können, sollte im Zweifelsfall eine Fachperson zur Beurteilung beigezogen werden. Bei Sanierungen müssen Kork- bzw. korkhaltige Schichten übrigens auch ohne PAK-Konzentration separat gesammelt und entsorgt werden.

Aufgrund obiger Ausführungen ist es ratsam, bei Sanierungen von Fenstern mit Baujahr 1990 und älter eine Fachperson beizuziehen. Es gilt bereits in der Planungsphase zu ermitteln, ob entsprechende Schadstoffe vorhanden sind, bzw. vorhanden sein können. Dazu können auch labortechnische Untersuchungen von Materialproben notwendig sein. Die entsprechenden Feststellungen sind anschliessend im Sanierungskonzept zu berücksichtigen. Das heisst, dass ebenfalls die Demontage und Entsorgung der kontaminierten Materialien berücksichtigt werden muss. Es gilt insbesondere Aspekte des Arbeits- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. Und natürlich sollten die notwenigen Massnahmen auch ausgeschrieben und in der Kostenplanung berücksichtigt werden.

Bezüglich des Umganges mit asbestkontaminiertem Material stellt die SUVA zahlreiche Hilfsmittel (Checklisten, Factsheets, etc.) zur Verfügung. Ausserdem stehen den Planern und Unternehmern erfahrene Berater zur Seite. Bezüglich asbestkontaminiertem Fenster- und Anschlagkitt sollten insbesondere die Factsheets 33039 bis 33044 beachtet werden.

Für die Sanierungsplanung von PCB-kontaminierten Fugendichtungsmassen und Anstrichen empfiehlt es sich die Informationen des Bundesamts für Umwelt zu konsultieren. Insbesondere zu berücksichtigen ist dabei die Wegleitung «Sachgemässe Entfernung und Entsorgung PCB-haltiger Fugendichtungsmassen und Anstriche».

Haben Sie Fragen bezüglich des konzeptionellen oder operativen Vorgehens im Umgang mit Schadstoffen an den Fenstern?

Unsere Experten stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung.