2403 22.03.2024

Kondensat an/in Bauteilen, wie viel ist zulässig?

In der kalten Jahreszeit kommt es immer wieder zu Kondensatbildung an Oberflächen von Wänden, Fensterrahmen, der Glasoberfläche oder an den Dichtungen im Fensterfalz von öffenbaren Fenstern und Türen. Ist dieses Phänomen eine zu akzeptierende Erscheinung oder handelt es sich um einen Mangel? Was sagen die Normen zu diesem Thema?

Da in den für Fensterbau, Türenbau und Vorhangfassaden relevanten Normen (SIA 331:2012 / SIA 343:2014 / SIA 329:2018) bezüglich dieser Thematik auf die SIA 180 (Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden) verwiesen wird, konzentrieren wir uns nachfolgend auf letztere.

Eine wichtige Grundsatzaussage wird in der SIA 180:2014 bereits in den generellen Anforderungen zum Feuchteschutz im Kapitel 6.1.1 definiert, nämlich «Die lokale Anhäufung von Wasser in Spalten, Poren und an Trennflächen in Quantitäten, die Schäden verursachen oder das Schimmelwachstum begünstigen können, ist nicht zulässig.»

Im weiteren Aufbau der Norm wird anschliessend zwischen Kondensat und Schimmelpilzbefall an Oberflächen (Kapitel 6.2) und der Verhinderung von unzulässiger Feuchte in Bauteilen (Kapitel 6.3) unterschieden. Dies ist im Kontext von Fenster-, Türen- und Fassadenbauteilen insofern relevant, als dass wir dementsprechend die dem Rauminneren zugewandten Flächen und den sogenannten Falz- oder Funktionsbereich separat betrachten sollten.

Für die raumseitigen Oberflächen hält Kapitel 6.2.1.1 fest:

«Das Gebäude ist im Detail so zu projektieren und auszuführen, dass im bewohnten Raum

– an keiner Stelle Oberflächenkondensat auftritt

– an keiner Stelle die Gefahr von Schimmelpilzbefall besteht.»

Im Kapitel 6.2.1.2 wird diese pauschale Aussage nun hinsichtlich der Kondenswasser Thematik ausformuliert: «Kurzfristiges Auftreten von Kondenswasser an der Oberfläche ist dann zulässig, wenn dies nicht zu Schäden führt.» Dies bedeutet aus gutachterlicher Sicht, solange das Kondensat wieder verdunsten kann und nicht zu Veränderungen des Materials führt (z.B. Aufquellen von Holz, Korrodieren von Metallteilen, irreversible Fleckenbildung) oder die Feuchtigkeit als Nährboden für die Bildung von Schimmelpilzen dient, ist Kondensat als unbedenklich einzustufen. In der Wegleitung zur SIA 180:2014 wird im Kapitel 6.2.3.1 ein weiteres für Fenster- und Fassadenbauteile wichtiges Beurteilungskriterium genannt:

«Kondenswasser an Holzrahmen oder Kondenswasser, das auf Holzteile (Holzboden, Fensterbrett, usw.) tropft, ist unzulässig».

Hinsichtlich der Schimmelpilzgefährdung führt die SIA 180:2014 im Kapitel 6.2.1.3 folgendes aus: «Um das Schimmelpilzrisiko zu vermeiden, darf die Oberflächenfeuchte (relative Feuchte der oberflächennahen Luftschicht) den Wert von 80 % nicht während mehr als zweier aufeinander folgender Wochen pro Jahr übersteigen». Dies kann in der Planungsphase unter Berücksichtigung der energetischen und raumlufttechnischen Mindestanforderungen sichergestellt, oder rechnerisch geprüft, bzw. nachgewiesen werden. Im Bedarfsfall kann dies jedoch auch in situ überprüft, bzw. gemessen werden.

Für die Beurteilung, wieviel Feuchtigkeit innerhalb eines Bauteils zulässig ist, wenden wir uns kurz dem Kapitel 6.3 (Verhinderung von unzulässiger Feuchte in Bauteilen durch Diffusion- und Kapillarprozesse) zu.

Auch in diesem Kapitel wird initial eine relativ pauschale Aussage getätigt. Im Kapitel 6.3.1.1 ist zu lesen: «Es darf keine schädliche Anreicherung von Feuchte in der Konstruktion auftreten». Dieser Punkt wird in der Wegleitung zur Norm u.a. wie folgt präzisiert: «…Irreversible Veränderungen müssen ausgeschlossen werden. Darunter versteht man Zerstörung durch Frost, Fäulnis, Farb- und Putzabplatzungen, aufstossende Bodenbeläge, Risse durch Quellkräfte usw.). In diese Auflistung gehören im Kontext Fenster, Türen und Fassade zudem auch die Punkte Korrosion (Beschlagsteile, Befestigungsmittel, etc.), Formveränderungen und Schimmelpilzbildung.

An dieser Stelle ein kurzer Einschub zum Thema zulässige Holzfeuchtigkeit bei Fenstern, Türen und Fassadenbauteilen.

  • In den SIA-Normen 331:2012 und 343:2014 wird die «Normfeuchte» von Fenster- und Türenbauteilen aus Massivholz zum Einbauzeitpunkt generell mit 13 m% +- 2 m% festgehalten (was der Holz-Ausgleichsfeuchte bei einer relativen Luftfeuchte von ca. 60 % bis 75 % entspricht).
  • In der SIA 271:2021 ist festgehalten, dass Holzbauteile an welche mit FLK angeschlossen wird, bei der Erstellung des Anschlusses nicht mehr als 16 m% aufweisen dürfen. Weiter ist definiert, dass sich die äusserste 3 mm dicke Holzschicht im Bereich des FLK-Anschlusses während der Nutzungsphase nicht über 20 m% auffeuchten darf (Haftungsgefährdung).
  • Verschiedene internationale Normen legen die Nachweisgrenze von Massivholzbauteilen innerhalb – gegen aussen diffusionshemmender Konstruktionen -grundsätzlich mit 20 m% fest. Für Holzwerkstoffplatten liegt der Wert aus Festigkeitsgründen etwas tiefer, bei 18 m%.

Zusammenfassend können wir also festhalten, dass es beim Thema «Zulässigkeit von Kondensat» keine grösseren Abweichungen zum gesunden Menschenverstand gibt. Jegliche Feuchteeinwirkung, welche zu Schimmelpilzbildung, oder gar zur nachhaltigen Holz- oder Beschlagsteilschädigung führt, ist als unzulässig einzustufen. Dies unabhängig davon, ob die Feuchtigkeit während der Bau- oder der Nutzungsphase auftritt.

Abschliessend ist jedoch noch festzuhalten, dass die Wegleitung zur SIA 180:2014 zusätzlich definiert, dass es an und in Bauteilen unter Umständen zu unvermeidbarem Kondensat kommen kann: «Es gibt immer wieder Wasser oder Feuchte in der Konstruktion, die man als unvermeidlich und unschädlich bezeichnen darf. Es gibt keine allgemeingültigen Werte des zulässigen Feuchtegehalts. Man muss von Fall zu Fall, abhängig von Situation, Material, Schädigungspotenzial usw. abwägen. …»

Auf die mannigfaltigen Ursachen und Wechselwirkungen im Kontext von Kondensat- und Schimmelpilzbildung gehen wir in diesen News nicht näher ein. Ebenfalls würde es den Rahmen sprengen auf die verschiedensten zu berücksichtigenden, bzw. möglichen Planungsmassahmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Feuchteschutzes einzugehen.

Diesbezüglich hilft Ihnen unser Team jedoch gerne bereits in der Planungsphase die richtigen Lösungen für Ihr Projekt zu entwickeln.