2503 ■ 16.04.2025 / fensterinform gmbh ©
Vogelschutzmassnahmen bei Isolier- und Fassadenverglasungen
In der Schweiz galt lange die Annahme, dass ein Reflexionsgrad von weniger als 15 % bei Fassaden- und Fenstergläsern ausreichend sei, um Vogelkollisionen zu verhindern. Neuere Studien haben jedoch gezeigt, dass auch Gläser mit solch niedrigem Reflexionsgrad für Vögel nicht ausreichend sichtbar sind, was weiterhin zu zahlreichen Kollisionen führt. Daher wird ein Reflexionsgrad von unter 15 % nicht mehr als alleinig wirksame Vogelschutzmassnahme anerkannt.
Bei der Projektierung von Vogelschutzmassnahmen gibt es in der Schweiz keinen Schwellenwert für die Fenster- oder Fassadengrösse. Es müssen immer beide Parameter, Gestaltung der Aussenanlagen und Fensterflächen in die Betrachtung miteinbezogen werden.
Einschlägige Literatur und Quellen:
- SIA 2057/2021, Punkt 0.1.5.
- SIGAB-Richtlinie 002: 3. Auflage, Punkt 3.9
- Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht, ISBN: 978-3-85949-032-1
- SNBS, Natur und Landschaft, Biodiversität, Kriterium 336 und 341
- KBOB Empfehlung 2020/6
- BirdLife Schweiz
Mögliche Alternativen zum Vogelschutz:
- Vogelschutz-Folien: Spezielle Folien, die auf die Aussenseite der Scheiben aufgebracht werden, machen das Glas für Vögel sichtbar und reduzieren Kollisionen.
- Verwendung von strukturiertem oder mattiertem Glas: Der Einsatz von geripptem, mattiertem oder bedrucktem Glas, wie beispielsweise Milchglas, reduziert die Transparenz und Spiegelung der Scheiben.
- Vorgebaute Strukturen oder feststehende Sonnenschutzeinrichtungen: Vorgebaute Strukturen als Sonnenschutz oder gestalterische Elemente vor grossen Fenstern und verglasten Fassaden. Diese Massnahmen müssen bereits in der Planungsphase von Gebäuden berücksichtigt werden und können so zu einem effektiven Vogelschutz beitragen.
- Nachrüstung von Vogelschutzmassnahmen: Gängige Nachrüstungsmassnahmen für bestehende Glasflächen, die in Bezug auf den Vogelschutz positiv bewertet werden, sind Folien mit aufgedruckten Mustern, mit denen spiegelnde Glasflächen für Vögel wahrnehmbar gemacht werden können. Geeignete Formen und Muster können den Merkblättern der Vogelwarte Sempach entnommen werden.
Im Kapitel 6 der Broschüre « VOGELFREUNDLICHES BAUEN MIT GLAS UND LICHT» der Schweizerischen Vogelwarte Sempach, ISBN: 978-3-85949-032-1, sind unter 6.1 «Merkpunkte, problematische Glasflächen vermeiden» die folgenden Hinweise zu finden:
- keine freistehenden, transparenten Scheiben
- keine hochgradig spiegelnden Glas- oder Metallelemente
- keine Eckverglasung oder grosse gegenüberliegende Scheiben mit Durchsichten (oft z.B. bei Treppenhäusern, Verbindungsgängen, Autohäusern)
- Verwendung von transluzentem Glas, Profilglas, Glasbausteinen oder undurchsichtigen Materialien (z.B. Metallgeländer)
- Verwendung von Fassadenverkleidung aus fest installierten Lamellen, Holzlattungen oder Metallgittern
