2505 20.08.2025 / fensterinform gmbh ©

Fenstermontage auf Mauerwerkbrüstungen

Die Fensterbefestigung mittels sogenannter Direkt-Montageschrauben hat sich als weit verbreitete und bewährte Praxis etabliert. Ihre Anwendung ist jedoch an spezifische Bedingungen geknüpft. So ist es essenziell, dass die erforderlichen Randabstände eingehalten werden und der Untergrund eine solche Montageart zulässt. Bei der Installation von Fenstern in Brüstungen aus Mauerwerk ist bei dieser Befestigungsart jedoch Vorsicht geboten. Wird die Brüstung aus sogenannten Hochlochziegeln erstellt, kann diese Montageart i.d.R. nicht mehr angewendet werden. Die durchgehend offenen Mauersteine stellen auf ihrer Stirnseite keinen ausreichenden Verankerungsgrund für die erwähnte Montageart dar. Dies auch nicht, wenn vor der Fenstermontage ein sogenannter Mörtel-Glattstrich auf der gemauerten Brüstung erfolgt (was zwecks korrekter Abdichtungsmöglichkeit ohnehin notwendig ist) und die Löcher mit Mauerwerksmörtel verfüllt wurden. Einerseits ist die Eindringtiefe des Mauerwerkmörtels in die Löcher (und somit die potenzielle Verankerungstiefe der Direktschrauben) unkontrolliert und gering. Andererseits verfügt der gängige Mauerwerksmörtel über eine deutlich geringere Festigkeit (oftmals ca. 12.5 N/mm2) als dies bei Beton (i.d.R. C25/30) oder dem Mauerstein (z.B. SwissModul Standard-Stein = Steindruckfestigkeit > 28N/mm2) selbst der Fall ist. Zudem sind die gängigen Direkt-Montageschrauben normalerweise nicht zugelassen für die Befestigung in Mörteluntergründen.

Bei Mauern und Brüstungen aus Wärmedämm-Einsteinmauerwerk müssen zudem zwingend die technischen Angaben der Lieferanten berücksichtigt werden. Insbesondere hinsichtlich der Festigkeitsklasse und der zulässigen Montagemöglichkeiten von Anbauteilen.

Normativer Exkurs

Die SIA 331:2012 (Fenster und Fenstertüren) definiert unter Ziffer 2.4.2:

«Die Befestigung ist so zu dimensionieren, dass die auftretenden Kräfte direkt vom Fenster auf das Tragwerk übertragen werden können».

Es ist selbstsprechend, dass dies bei einer Montage in die Stirnseite von Hochlochziegeln nicht gegeben ist.

Die SIA 179:2019 (Befestigungen in Beton und Mauerwerk) fordert, dass Befestigungen in Beton und Mauerwerk tragsicher nachgewiesen werden müssen, insbesondere wenn ein Versagen zu Personen- oder Sachschäden führen kann. Die Montage muss demnach das Tragverhalten des Untergrunds (hier: Hochlochziegel) sowie die Eigenschaften der verwendeten Befestigungsmittel berücksichtigen.

Da dieser Aspekt immer wieder zu Unklarheiten und Diskussionen führt, sei an dieser Stelle auch der Geltungsbereich der SIA 179 nochmals erwähnt. Gemäss Ziffer 0.1.3 ist dieser wie folgt definiert:

«Befestigungen im Sinne dieser Norm umfassen Elemente und Verfahren, mit denen Tragwerksteile unterschiedlicher Bauweise untereinander verbunden werden. Befestigungen von Bekleidungen, von Teilen der Gebäudehülle und des Ausbaus fallen ebenfalls unter die Bestimmung dieser Norm».

Womit klargestellt ist, dass dies auch die Fenstermontage betrifft.

Statiknachweis

Allfällige Statiknachweise müssen unter Berücksichtigung der Normen SIA 260 und 261 sowie der einschlägigen Baustoffnormen geführt werden.

In welchen Situationen ein entsprechender Nachweis geführt werden muss, sollte vom Planer definiert werden. Dies sollte ebenfalls in der Ausschreibung berücksichtigt und an die Unternehmer kommuniziert werden.

Im Fensterbau ist dies unseres Erachtens insbesondere in folgenden Situationen angezeigt:

  • Bei vorgehängter Fenstermontage
  • Wenn die Fenster eine absturzsichernde Funktion einnehmen
  • Bei sogenannten Fenster-Bändern
  • Bei grossen Rahmenelementen > 6 m2
  • Bei Gebäudehöhen > 25 m
  • Bei Gebäuden in Lagen mit einem Staudruck von ≥ 1.3 kN/m2
  • Bei speziellen Untergründen (z.B. Porenbeton, Wärmedämm-Einsteinmauerwerk, etc.)
  • Nicht abschliessend

Natürlich sind in diesen Fällen nicht nur die Befestigungsmittel nachzuweisen. Es muss immer in der ganzen «Nachweiskette» gedacht werden.

Hinweise für die Praxis

  • Auf stirnseitige Verschraubungen in die Hohlräume von Hochlochziegeln ist zu verzichten.
  • In Ausnahmefällen können spezielle Klebeanker eingesetzt werden – jedoch nur nach fachlicher Prüfung und Bemessung.
  • Die Angaben der Ziegelhersteller, insbesondere zu Festigkeitsklassen und zugelassenen Montagemethoden, sind verbindlich zu beachten.
  • Für SwissModul-Ziegel, einen der am häufigsten verbauten Hochlochziegel in der Schweiz, fehlen bei den meisten Schraubenlieferanten derzeit allgemeingültige Bemessungswerte bezüglich der Auszugs- und Abscherwiderstände. Da diese Steine jedoch i.d.R. eine höhere Festigkeitsklasse aufweisen als vergleichbare Produkte aus dem Europäischen Raum, besteht ein gewisses Risiko der Unterbewertung der Befestigungsleistung, wenn man auf Standardwerte von vergleichbaren Produkten aus dem benachbarten Ausland abstellt.

Fazit

Eine fehlerhafte Fensterbefestigung kann nicht nur die Tragsicherheit gefährden, sondern auch Abdichtungssysteme beeinträchtigen. Eine sorgfältige Planung und normgerechte Ausführung sind daher unerlässlich.

Haben Sie konkrete Anwendungsfälle, bei welchen Sie Unterstützung benötigen?

Das fensterinform – Team  steht Ihnen gerne beratend zur Seite!